Gewalttäter sollen ihre Kinder nicht mehr sehen dürfen
Wenn ein Mann seine Partnerin schlägt, darf er sein Kind nicht mehr sehen. Oder er darf es nur in Begleitung einer anderen Person sehen. Das sagt die Justizministerin Stefanie Hubig. Bisher war das nur erlaubt, wenn das Kind selbst Gewalt erlebt.
Stefanie Hubig will die Regeln für Gewalttäter ändern. Sie sagt, wenn jemand seine Partnerin schlägt, muss er damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sieht. Das ist wichtig, weil das Kind leidet, wenn der Vater die Mutter schlägt.
Es gibt auch eine Regel, dass das Umgangsrecht für den Vater oder die Mutter eingeschränkt werden kann. Das gilt auch, wenn es keine körperliche Gewalt gibt. Beispiele sind schwere Beleidigungen oder Drohungen.
Hubig möchte auch, dass Frauen, die Gewalt erleben, besser geschützt werden. Zum Beispiel beim Wohnen. Frauen müssen schnell aus einem Mietvertrag kommen, wenn sie von häuslicher Gewalt betroffen sind. Manchmal ist das schwierig, wenn der Ex-Partner nicht mitmacht. Viele Frauen wollen in einer neuen Wohnung leben.
Hubig sagt, dass nur eine Regel nicht reicht. Man muss mehr tun, um häusliche Gewalt zu stoppen. Die Bundesregierung will Familiengerichte auch dazu bringen, Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen.
Glossar:
- Der Gewalttäter: eine Person, die andere mit Gewalt verletzt
- Die Partnerin: eine Frau, die mit einem Mann zusammen ist
- Das Kind: ein Junge oder ein Mädchen, das noch klein ist
- Die Begleitperson: eine Person, die mit jemandem zusammen ist
- Das Umgangsrecht: das Recht, Zeit mit dem Kind zu verbringen
- Die Beleidigung: schlechte Worte für jemanden
- Die Drohung: wenn jemand verspricht, böses zu tun
- Das Mietrecht: die Regeln für das Wohnen in einer Wohnung
- Der Mietvertrag: ein Dokument, das das Wohnen in einer Wohnung erlaubt
- Die Bundesregierung: die Gruppe von Politikern, die Deutschland führen