Compact-Magazin: Ein Verbot wird diskutiert

Das Bundesinnenministerium möchte das Compact-Magazin verbieten. Im Jahr 2024 gab es schon einen Versuch, aber das hat nicht funktioniert. Jetzt muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Vielleicht gibt es diese Woche ein Urteil.

Das Compact-Magazin gehört Jürgen Elsässer. Er ist ein Aktivist. Im Juli 2024 hatte das Ministerium ein Verbot erlassen. Das Vermögen von Compact wurde beschlagnahmt. Das Ministerium sagt, dass Compact gegen die Regeln der Verfassung verstößt. Die GmbH hat Ziele, die nicht gut für die Gesellschaft sind und kämpft aggressiv dafür. Compact verbreitet auch schlechte Informationen über Menschen.

Ein Eilantrag war erfolgreich. Das bedeutet, das Magazin kann bis zur Entscheidung des Gerichts weiter erscheinen. Das Gericht denkt, dass es noch nicht klar ist, ob Compact gegen die Verfassung verstößt. Es gibt Hinweise, dass Compact schlechte Texte hat, die nicht gut für alle Menschen sind. Aber das Gericht ist sich nicht sicher, ob diese Texte so schlimm sind, dass man ein Verbot braucht.

Das Gericht musste die Interessen abwägen. Compact hat mehr Interesse, das Verbot nicht zu bekommen, als die Öffentlichkeit Interesse dafür hat. Wenn Compact nicht erscheinen darf und das Verbot später falsch ist, ist es schwierig, die Arbeit wieder zu starten.

Compact sagt, dass das Verbot nicht gerechtfertigt ist. Sie glauben, dass die Gründe nicht stimmen. Das Gericht hat aber gesagt, dass Medienunternehmen auch verboten werden können.

Wann gibt es ein Urteil in Leipzig? Das ist noch nicht sicher. Das Gericht hat vorläufig Dienstag als Verhandlungstag festgelegt. Es könnte auch am Mittwoch und Donnerstag weitergehen. Das Urteil könnte in diesen Tagen kommen oder später.

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